Anmeldung
Verordnung
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Ambulante Ergotherapie ist indiziert, wenn der Mensch durch verminderte Handlungsfähigkeit in seinem Alltag
eingeschränkt ist. Die Therapie kann einem Klinikaufenthalt vorbeugen oder als Weiterführung der Behandlung nach
einem Klinikaufenthalt dienen. Die erarbeiteten Strategien und wiedererlangten Funktionen werden im Alltag der
Klient:innen gezielt weiterverfolgt.
Die Kosten für Ergotherapie werden von der Grundversicherung der Krankenkassen, sowie von der Invaliden-, Unfall-
oder Militärversicherung übernommen.
Der Selbstbehalt von 10% muss von den Klient:innen selbst bezahlt werden.
Eine ärztliche Verordnung muss zwingend vor dem Ersttermin vorliegen.
Die Krankenkassenkarte muss zum Erstgespräch mitgebracht werden.
Es besteht die Möglichkeit, als Selbstzahlerin oder Selbstzahler an der Ergotherapie teilzunehmen (Kosten auf Anfrage).
Abmeldung: Im Falle einer Verhinderung müssen Termine spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn annulliert
werden. Zu späte Abmeldungen können in Rechnung gestellt werden.
Erstkontakt
Die Kontaktaufnahme mit mir kann telefonisch oder via E-Mail erfolgen.
Erstgespräch
In einem Erstgespräch werden gemeinsam die individuellen Bedürfnisse, Stärken und Herausforderungen erfasst und
Therapieziele festgelegt.
Behandlung
Ich lege grossen Wert auf die regelmässige Überprüfung und Anpassung der Therapieziele, um sicherzustellen,
dass die Behandlung optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt bleibt.
Ich arbeite in enger Zusammenarbeit mit den Zuweisenden.
Therapieabschluss
Dieser wird in gemeinsamer Absprache festgelegt und durchgeführt.
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Akzeptieren', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.